Damit Schülerinnen und Schüler auch im kommenden Schuljahr zuverlässig und pünktlich zur Schule kommen, erinnert der Landkreis Potsdam-Mittelmark an die Frist für die Beantragung der Schülerfahrkarten. Anträge müssen bis spätestens 31. Mai 2026 eingereicht werden.
Der Antrag kann bequem online gestellt werden. Alternativ sind auch Einreichungen per E-Mail an
schuelerbefoerderung@potsdam-mittelmark.de oder auf dem Postweg möglich. Die Formulare und den Online-Dienst finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter dem Stichwort
„Schülerbeförderung“.
Wer den Antrag zu spät stellt, muss damit rechnen, dass die Bearbeitung nicht mehr rechtzeitig zum Schuljahresbeginn erfolgen kann.
Für Schülerinnen und Schüler an Schulen im Landkreis Potsdam-Mittelmark gilt:
- Ein Antrag ist jeweils für die gesamte Schulstufe gültig – also für die Klassen 1 bis 6, 7 bis 10 sowie 11 bis 13.
- Nach dem Wechsel in eine neue Schulstufe – also nach Klasse 6 oder Klasse 10 – muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Wer eine Privatschule oder eine Schule außerhalb des Landkreises besucht, muss den Antrag jedes Schuljahr erneut einreichen.
Neue Zuständigkeit bei den Schülerfahrkarten
Mit dem neuen Verkehrsvertrag übernimmt ab dem 1. Juni 2026 die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH sämtliche Dienstleistungen rund um die Schülerfahrkarten im Landkreis. Bislang lagen diese Aufgaben teilweise bei privaten Busunternehmen.
Die bisherigen Schülerfahrkarten bleiben noch bis zum Ende des laufenden Schuljahres gültig.
Die neuen Schülerfahrkarten erhalten die Kinder dann am ersten Schultag direkt in der Schule.