Schülerbeförderung - Schülerfahrkarte
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Übersicht
Landkreise und kreisfreien Städte stellen - unter bestimmten Voraussetzungen - eine Schülerfahrkarte für den Schulweg zu Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft zur Verfügung.
Landkreise und kreisfreien Städte stellen - unter bestimmten Voraussetzungen - eine Schülerfahrkarte für den Schulweg zu Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft zur Verfügung. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schülerbeförderung, die Art und den Umfang der Beförderung sowie das Antrags- und Abrechnungsverfahren wird durch eine Satzung festgelegt.
Die individuellen Ansprüche von Schülerinnen und Schülern auf Schülerbeförderung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Satzung, nicht aufgrund des Brandenburgischen Schulgesetzes.
- Der Hauptwohnsitz der Schüler/in befindet sich im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
- Die Beförderungspflicht besteht, wenn der Schulweg
- für Schüler der Primarstufe mindestens 2 km
- für Schüler der Sekundarstufe I mindestens 3 km
- für Schüler der Sekundarstufe II bzw. für Schüler der Bildungsgänge des OSZ mindestens 5 km
beträgt.
- Wird eine andere als die unter Absatz 2 der Satzung genannten Schulen besucht, werden nur die Kosten erstattet, die für den Besuch der zuständigen bzw. kostengünstig erreichbaren Schule der gewählten Schulform notwendig wären. Dies gilt nicht, wenn der Schüler der besuchten Schule zugewiesen wurde oder die unter Abs. 2 genannte Schule aus Kapazitätsgründen nicht aufnahmefähig war.
- Antrag auf Ausstellung / Verlängerung einer Schülerfahrkarte
- Bestätigung der Schule (Schulstempel)
- Passbild des Schülers
ggf. Kapazitätsablehnungen anderer Schulen
ggf. Zuweisung des Staatlichen Schulamtes
Der Schüler, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, beantragt die Ausstellung einer Schülerzeitkarte. Dieser ist von der Schule abzustempeln. Dem Antrag ist ein aktuelles Passbild des Schülers beizufügen. Das Antragsformular auf Ausstellung einer Schülerfahrkarte ist auf dieser Internetseite (siehe "Formulare") erhältlich.
Sind alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wird eine Schülerfahrkarte ausgestellt.
Für Schüler, die Schulen im Landkreis Potsdam-Mittelmark besuchen, gilt der Antrag für die Schulstufe (Klasse 1-6; Klasse 7-10 und Klasse 11-13), soweit nichts anderes vereinbart wird.
Für Schüler, die Privatschulen oder Schulen außerhalb des Landkreises besuchen , ist für jedes Schuljahr ein Antrag zu stellen.
Der Antrag ist schriftlich bis zum 31.05. für das folgende Schuljahr beim Landkreis zu stellen.
Bei verspäteter Antragstellung kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
In diesem Fall ist eine Fahrkarte auf eigene Kosten zu erwerben
bis zu 2 Monate