Bürgergeld - Weiterbewilligung
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Übersicht
Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem SGB II
Sie müssen den Weiterbewilligungsantrag (WBA) einige Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Bewilligungszeitraums stellen. Alternativ steht Ihnen der Weiterbewilligungsantrag auch als Online-Dienst zur Verfügung.
Um in überschaubaren Abständen prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für Ihren Anspruch noch gegeben sind, werden die Leistungen in der Regel jeweils für 6 bzw. 12 Monate bewilligt.
Sollten Änderungen für die Zukunft auftreten, reichen Sie diese (soweit bekannt) bereits direkt mit ein.
Änderungen Ihrer persönlichen Umstände sind immer umgehend und unaufgefordert mitzuteilen (z.B. Umzug, Arbeitsaufnahme, Mietpreiserhöhung etc.).
- Antrag auf Weiterbewilligung in schriftlicher Form oder als Online Dienst direkt über die Webseite
- 3 Monate Kontoauszüge aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft
Einreichung vier Wochen vor Ablauf des aktuellen Bescheides
- zwei Wochen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen