KfZ - Anmeldung / Ummeldung / Zulassung eines Fahrzeuges

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Übersicht

Sie haben ein Fahrzeug gekauft und möchten es anmelden? Sie sind umgezogen oder haben geheiratet?

Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit mit Hilfe des Onlinedienstes i-Kfz Ihr Fahrzeug anzumelden. Damit entfällt der Besuch bei der Behörde.

Sie haben ein KFZ erworben oder Sie sind umgezogen?

Dann beachten Sie folgende Punkte:

  • Bei einem Wohnort- oder Halterwechsel innerhalb Deutschland besteht die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen beizubehalten. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug angemeldet bleibt und nicht außer Betrieb gesetzt wurde.
  • Sie möchten Ihr Wunschkennzeichen vorab reservieren, dann nutzen Sie unsere Online-Reservierung.
  • Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte vorab die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank ab. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert ist, können Sie online unter dem Modul Bankbriefauskunft den Eingang in unserer Behörde prüfen.


Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung

  • Identitätsnachweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein) bei gebrauchten Fahrzeugen und Tageszulassungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief), nicht notwendig bei Umzug und gleichzeitiger Beibehaltung der Kennzeichen
  • bisherige Kennzeichen (nicht bei Kennzeichenbeibehaltung und Außerbetriebgesetzten Fahrzeugen)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
  • gültige HU-Bescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat  (ggf. muss dieses sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • ggf. Gutachten nach §§ 19 oder 21 StVZO
  • ggf. Diebstahlanzeige
  • ggf. bei Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

laut Gebührenordnung:

  • Zuteilung fabrikneues Fahrzeug 30,00 EUR
  • Halterwechsel bzw. Umzug, mit Kennzeichenänderung 27,10 EUR
  • Halterwechsel  bzw. Umzug, mit Beibehaltung der Kennzeichen 23,60 EUR
  • Zusatzgebühren:
    • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR oder 2,60 EUR
    • Ausstellung neuer ZBII (bei Umzug / Halterwechsel) 3,80 EUR
    • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO 39,50 EUR
    • Eintragung manueller Technik 15,30 EUR
    • Eintragung technischer Daten nach § 19 StVZO 10,20 EUR
    • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
    • Feinstaubplakette 5,00 EUR
    • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
    • Versand Bankbrief 5,10 EUR
    • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
    • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
    • Wunschkennzeichen 10,20 EUR
    • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Erstzulassung Ummeldung Zulassung Neuzulassung Zulassung Fahrzeug Kfz- Zulassungsbehörde Zulassung zum Straßenverkehr Fahrzeug-Zulassungsverordnung Fahrzeugzulassung Neufahrzeug Zulassung Gebrauchtfahrzeug Kfz-Zulassungsstelle Straßenverkehrsamt Verkehrsbehörde Auto zulassen