Landkreis fördert Tourismus mit Qualität
Potsdam-Mittelmark fördert Maßnahmen zur Verbesserung von Unterkünften
Bad Belzig, 21.05.2025 - Auch 2025 unterstützt der Landkreis Potsdam-Mittelmark wieder gezielt die touristische Basis: Kleine Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Beherbergungsbetrieben und an touristischen Infrastrukturen können ab sofort wieder gefördert werden. Mit dem Programm zur Förderung „kleinteiliger touristischer Maßnahmen“ (KTM) stärkt der Landkreis gezielt jene Betriebe, die mit großem persönlichem Engagement die Qualität der Reiseregionen sichern.
Landrat Marko Köhler: „Der Tourismus in Potsdam-Mittelmark profitiert von seiner großen Vielfalt – mit der Förderung des Kreises leisten wir dabei eine willkommene Unterstützung zugunsten der Qualität der Angebote.“
Ferienwohnungen, Campingplatz oder Rastplatz – gefördert werden Investitionen, die die Aufenthaltsqualität verbessern und den Gästekomfort steigern. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro pro Jahr und 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Somit konnten seit 2009 rund 300 Projekte gefördert und Investitionen von über 2,6 Mio. Euro angestoßen werden. Die Ergebnisse sind sichtbar: verbesserte Unterkünfte, zufriedene Gäste und eine gestärkte touristische Infrastruktur. Mit Blick auf Herausforderungen wie Barrierefreiheit, nachhaltige Angebote oder moderne Gästekommunikation bleibt die Förderung auch künftig ein wirksames Instrument der Regionalentwicklung.
Anfragen dazu können per Mail an ktm@flaeming-havel.de geschickt werden. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden. Weitere Informationen zur Förderung erhält man unter: www.flaeming-havel.de
Anträge, Richtlinien und Hinweise zur Förderung touristischer Maßnahmen
- Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen
- Hinweise für die Beantragung einer Zuwendung zur Förderung kleinteiliger touristischer Maßnahmen
- Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen
- Klassifizierungskriterien für Ferienwohnungen und -häuser ab 2022
- Klassifizierungskriterien für Ferienzimmer ab 2022
- Vermietungskonzept