Wasser - Wasserschutzgebiet
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Übersicht
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark gewinnt sein Trinkwasser vorrangig aus Grundwasser, mancherorts mit Anteilen von Uferfiltrat. Zum Schutz dieses Wasser zur Verwendung als Trinkwasser werden Wasserschutzgebiete mit spezifischer Schutzgebietsverordnung nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt.
Hier im Landkreis fördern zurzeit 44 Wasserwerke Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Viele dieser bestehenden Wasserschutzgebiete wurden mit Beschlüssen der Kreis- und Bezirkstage der Deutschen Demokratischen Republik festgesetzt und gelten nach § 15 Absatz 4 des Brandenburgischen Wassergesetzes fort.
Da die darin festgesetzten Schutzbestimmungen nicht den aktuellen Anforderungen an den Trinkwasserschutz entsprechen und die Lage und Ausdehnung der Schutzzonen oft nicht den aktuellen Erkenntnissen entsprechen, ist die Überarbeitung und Neufestsetzung dringend erforderlich.
Das Wohl der Allgemeinheit muss die Festsetzung erforderlich machen. Eine Beeinträchtigung der Eignung des Grundwassers für die öffentliche Trinkwasserversorgung muss dauerhaft vermieden werden.
Es muss eine derzeit bestehende oder künftige öffentliche Wasserversorgung geschützt werden.
Das Wasservorkommen muss schutzwürdig sein. Das Rohwasser muss somit in ausreichender Menge und Qualität zu Verfügung stehen.
Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Wildenbruch Bergheide ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.
Das geplante Wasserschutzgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) „Mittelgraben“ liegt in der Gemeinde Michendorf. Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen:
Michendorf Flur 3
Wildenbruch Flur 1
Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden. Die unten abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden Karten werden vom 11. Mai 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, beim WAZV „Mittelgraben und bei der Gemeindeverwaltung Michendorf öffentlich ausgelegt:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst Umwelt, Denkmal und Recht – Untere Wasserbehörde
Am Teltowkanal 7 (4.OG), 14513 Teltow
Nach vorheriger Terminvereinbarung unter: 03328 31 8286 (Fr. Willauer)
MWA Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH
Fahrenheitstraße 1
14532 Kleinmachnow
Nach vorheriger Terminvereinbarung unter: 033203 345 423 (Hr. Koppermann)
Gemeindeverwaltung Michendorf
Fachbereich Bauen
Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf
Die Unterlagen können während der folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Tel. 033205 / 598-61 oder 598-62, E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de).
In den Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Karten kann jedermann während der o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung Einsicht nehmen.
Vom 11. Mai 2026 (Beginn der Auslegung) bis einschließlich 03. Juli 2026 (Ende Einwendungsfrist) kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde (Postanschrift: Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig) oder zur Niederschrift (Besucheradresse: Am Teltowkanal 7, 14513 Teltow) vorbringen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.