Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

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Öffnungszeiten

Übersicht

Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.

Ist ein Führerschein abhanden gekommen, gestohlen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust oder Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.

  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland

Antragstellung nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort!

  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder anderer Ausweisdokumente
  • Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
  • Bei Diebstahl: Anzeige der Polizei

Gebühr: 42,60 €               

Zusatzgebühren (optional): 6,40 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)

Fahrerlaubnis, Verlust, Diebstahl, Führerschein Fahrerlaubnis Führerschein