Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

{{ oe.name }}

Rufen Sie uns an
{{ oe.phone }}
Write to us
{{ oe.email }}
{{ oe.postal }} {{ oe.city }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Öffnungszeiten

Übersicht

Ab 01.01.2026 – Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.

Ist ein Führerschein abhanden gekommen, gestohlen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust oder Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.

  • Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • eine gültige deutsche Fahrerlaubnis
  • Antragstellung bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Antragstellung nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort!

  • Original Ausweisdokument als Nachweis über Ort und Tag der Geburt sowie der aktuellen Anschrift
  • aktuelles biometrisches Foto Größe: 3,5cm x 4,5cm, Hochformat, Frontalaufnahme (kein digitales Foto)
  • Bei Diebstahl: Anzeige der Polizei mit Tagebuchnummer

Zusatzgebühren (optional): 6,40 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)

                                            30,70€ (bei Abgabe einer Eides statt)

 

Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Für die Beantragung eines neuen Führerscheindokumentes ist die persönliche Vorsprache des Inhabers erforderlich. Vor Ort ist dann eine Erklärung über den Verbleib des Dokumentes (gegebenenfalls eine Versicherung an Eides statt) abzugeben.

Fahrerlaubnis, Verlust, Diebstahl, Führerschein Fahrerlaubnis Führerschein