Denkmalschutz - Förderung

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Übersicht

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten auch für das kommende Jahr Mittel für die Denkmalpflege zur Verfügung.

Gefördert werden können Arbeiten, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals sowie der Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen dienen. Sofern Sie diese Mittel für die Denkmalpflege im nächsten Jahr in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie bitte bis zum 31.12. des laufenden Jahres einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege ein.

Anspruchsberechtigt ist der/die Eigentümer/in oder sonstige Verfügungsberechtigte eines Denkmals im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Bitte beachten Sie, dass dem Antrag der Eigentumsnachweis beizufügen ist. Für die Bearbeitung sind drei exakte Kostenvoranschläge über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens erforderlich. Zudem sollte bis 31.03. des Förderjahres die denkmalrechtliche Erlaubnis beantragt bzw. ggf. der notwendige Bauantrag für das entsprechende Objekt gestellt sein.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für das Folgejahr bis zum 31.12. des laufenden Jahres ein.

Denkmalförderung