Denkmalschutz - Beratung
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Übersicht
Sie sind Eigentümer/in eines Denkmals bzw. planen Veränderungen im Bereich von Bau- oder Bodendenkmalen? Stimmen Sie sich rechtzeitig mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ab. Wir beraten Sie gern.
Ausführliche Beschreibung
Unmittelbare Folge der Unterschutzstellung ist die Verpflichtung für den/die Eigentümer/in, das betreffende Denkmal im Rahmen des ihm/ihr Zumutbaren zu pflegen und zu erhalten. Als Denkmaleigentümer/in haben Sie die Möglichkeit, sich von den Fachleuten der Denkmalbehörden bei allen Erhaltungsmaßnahmen kostenlos beraten zu lassen.
Setzen Sie sich mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde bereits dann in Verbindung, wenn Sie beginnen, über Veränderungen am Denkmal nachzudenken.
Weiterführende Informationen