Veranstaltungen mit Geflügel und gehaltenen Vögeln vorerst untersagt

5. Mai 2026
Ein weiß-brauner Hahn mit rotem Kamm und Kehllappen steht auf einem Metallzaun. Im Hintergrund sind eine Wiese, weitere Hühner und ein Holzgebäude zu sehen.

Landkreis Potsdam-Mittelmark erlässt neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit

Zum Schutz vor der Ausbreitung der Newcastle-Krankheit Präzisierung erforderlich

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark untersagt vorerst Veranstaltungen mit Geflügel und sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln. Grundlage ist eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Newcastle-Krankheit, die öffentlich bekannt gemacht wurde.

Die Allgemeinverfügung wurde aktualisiert am 5. Mai 2026 erlassen. Das Verbot gilt im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark. Betroffen sind insbesondere Ausstellungen, Märkte, Schauen, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere gehaltene Vögel ausgestellt, gehandelt, verkauft, getauscht, bewertet, prämiert, vorgeführt oder aus anderen Gründen zusammengeführt werden. Zusätzlich besteht nun eine Verpflichtung von Haltern bei einem erhöhten Verlust die Veterinärbehörde zu informieren, dabei geht es um die frühzeitige Meldung und Untersuchung auffälliger Geflügelhaltungen.

Schutzmaßnahme wegen hoher Tierseuchengefahr

Die Newcastle-Krankheit, auch als atypische Geflügelpest bezeichnet, ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln. Sie betrifft insbesondere Hühner und Puten, kann aber auch bei anderen gehaltenen und wildlebenden Vögeln auftreten.

Hintergrund ist das weiterhin dynamische Ausbruchsgeschehen der Newcastle-Krankheit im Land Brandenburg. Seit dem ersten amtlich festgestellten Ausbruch am 20. Februar 2026 wurden im Land Brandenburg bislang 47 Ausbrüche in gehaltenen Geflügelbeständen amtlich bestätigt. Betroffen waren unter anderem Masthähnchen-, Mastputen- und Legehennenbestände.

Landkreis bittet um Verständnis und Mithilfe

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weiß, dass die erneute Einschränkung für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, Vereine, Züchterinnen und Züchter sowie Veranstalterinnen und Veranstalter eine erhebliche Belastung bedeutet. Viele Betroffene mussten bereits in den vergangenen Monaten wegen der Geflügelpest und weiterer tierseuchenrechtlicher Schutzmaßnahmen Einschränkungen hinnehmen.

Impfpflicht ernst nehmen und Biosicherheit überprüfen

Der Landkreis weist alle Halterinnen und Halter von Hühnern und Puten ausdrücklich auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit hin. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe des Bestandes. Sie betrifft damit nicht nur gewerbliche Geflügelhaltungen, sondern auch private Hobbyhaltungen und Kleinstbestände mit wenigen Tieren.

 
 
Hier lesen Sie den Text der Allgemeinverfügung.