Kleinteilige Tourismusförderung - Zuschüsse für Projekte im Landkreis Potsdam-Mittelmark

17. Jun 2025

Seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis Potsdam-Mittelmark gezielt die Qualität kleiner touristischer Angebote. Auch 2025 können wieder Fördermittel für ausgewählte Maßnahmen beantragt werden - jetzt informieren und Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Mit der „Richtlinie zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen“ (KTM-Richtlinie) unterstützt der Landkreis Investitionen, die bestehende touristische Infrastruktur verbessern. Förderfähig sind zum Beispiel:

•    Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bei bestehenden Übernachtungsangeboten
•    Campingplätze und Wohnmobilstellplätze
•    Rastplätze und Wasserwanderrastplätze
•    Kneippbecken

Neuschaffungen von Übernachtungsmöglichkeiten sind nicht mehr förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Projekte, die im Jahr 2025 eingereicht werden, gilt:

•    Fördersatz: max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
•    Maximalbetrag pro Projekt: 5.000 Euro
•    Höchstförderung je Antragsteller im Zweckbindungszeitraum (6 Jahre): 10.000 Euro

So stellen Sie den Antrag

Die Antragstellung ist ausschließlich in originalschriftlicher Form möglich. Einreichungen per Fax oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Antragsunterlagen zum Download:

•    Richtlinie zur KTM-Förderung ab 2022 (PDF)
•    Antragsformular 2025 (PDF)
•    Anlage 1 - Kostenübersicht (PDF)
•    Anlage 2 - Vermietungskonzept (PDF)
•    DTV-Kriterien - Ferienwohnung (PDF)
•    DTV-Kriterien - Ferienzimmer (PDF)

Beratung und Unterstützung

Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel e. V.
Friedrich-Ebert-Straße 24,
14827 Wiesenburg/Mark

Telefon: 033849 901948
Telefax: 033849 901951

E-Mail: ktm@flaeming-havel.de
www.flaeming-havel.de

Ansprechpartnerin im Landkreis Potsdam-Mittelmark:
Frau Burmeister - Fachdienst Digitale Infrastruktur und Wirtschaft
Telefon: 033841 91-638
E-Mail: wirtschaft@potsdam-mittelmark.de