Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark

28. Nov 2025
Ein weiß-brauner Hahn mit rotem Kamm und Kehllappen steht auf einem Metallzaun. Im Hintergrund sind eine Wiese, weitere Hühner und ein Holzgebäude zu sehen.

Schutzmaßnahmen im Landkreis angeordnet

📌Aktualisierung vom 28. November 2025: Die Tierseuchenallgemeinverfügung „Anordnung zur Einrichtung der Überwachungszone" vom 28.11.2025 musste erlassen werden. Die Stallpflicht für Geflügel bleibt unabhängig davon im gesamten Landkreis bestehen, betonen die Amtsveterinäre.

Weitere Regelungen und Details sind in der neuen Allgemeinverfügung vom 28.11.2025 aufgeführt. Diese ist in den Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark veröffentlicht und kann unter "Amtliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ.

 

Schutzmaßnahmen in der Gemeinde Wiesenburg/Mark angeordnet

In einem Geflügelbestand im Bundesland Sachsen-Anhalt wurde der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest amtlich festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Potsdam-Mittelmark hinein. Der Verdacht wurde gestern gemeldet und bestätigt.

 
Nach dem positiven Befund leitete der Landkreis umgehend alle notwendigen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ein.

Schutz- und Überwachungszone eingerichtet

Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Rund um den betroffenen Betrieb gilt eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern.
 
Die genaue Lage der Bereiche ist auf einer Karte in der Allgemeinverfügung einsehbar. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage bestehen; die Zonen gelten, bis sie offiziell aufgehoben werden.
 

Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter

Für Halterinnen und Halter von Geflügel gelten in den festgelegten Zonen besondere Vorsichtsmaßnahmen:
  • Geflügel ist so zu halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln bestehen kann, also z.B. durch Stallhaltung oder eine geeignete Überdachung von Volieren.
  • Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
  • Ein Verdacht auf Geflügelpest muss dem Veterinäramt sofort gemeldet werden (Tel. 03381 533 271, E-Mail: vetamt@potsdam-mittelmark.de)
Weitere betriebliche Regelungen und Details sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Diese ist in den Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark veröffentlicht und kann unter "Amtliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.

Hintergrund

Die Geflügelpest – auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (Subtyp H5N1) bezeichnet – ist eine durch Viren verursachte, hochansteckende Tierseuche. Sie tritt vor allem bei Haus- und Wildvögeln auf und kann für Geflügelbestände schwerwiegende Folgen haben. Ziel der getroffenen Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und gesunde Bestände zu schützen.
 
Der aktuelle Ausbruch ist ein weiterer Fall in einem Nutzgeflügelbestand in diesem Herbst. Auch bei Wildvögeln wurden zuletzt Infektionen nachgewiesen. Die epidemiologischen Ermittlungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Tierseuchenbekämpfungsdienst.

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