Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schutzmaßnahmen im Landkreis angeordnet
📌Aktualisierung vom 28. November 2025: Die Tierseuchenallgemeinverfügung „Anordnung zur Einrichtung der Überwachungszone" vom 28.11.2025 musste erlassen werden. Die Stallpflicht für Geflügel bleibt unabhängig davon im gesamten Landkreis bestehen, betonen die Amtsveterinäre.
Weitere Regelungen und Details sind in der neuen Allgemeinverfügung vom 28.11.2025 aufgeführt. Diese ist in den Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark veröffentlicht und kann unter "Amtliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ.
Schutzmaßnahmen in der Gemeinde Wiesenburg/Mark angeordnet
In einem Geflügelbestand im Bundesland Sachsen-Anhalt wurde der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest amtlich festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Potsdam-Mittelmark hinein. Der Verdacht wurde gestern gemeldet und bestätigt.
Schutz- und Überwachungszone eingerichtet
Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter
- Geflügel ist so zu halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln bestehen kann, also z.B. durch Stallhaltung oder eine geeignete Überdachung von Volieren.
- Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
- Ein Verdacht auf Geflügelpest muss dem Veterinäramt sofort gemeldet werden (Tel. 03381 533 271, E-Mail: vetamt@potsdam-mittelmark.de)