Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark

28. Okt 2025
Ein weiß-brauner Hahn mit rotem Kamm und Kehllappen steht auf einem Metallzaun. Im Hintergrund sind eine Wiese, weitere Hühner und ein Holzgebäude zu sehen.

Schutzmaßnahmen im Landkreis angeordnet

📌Aktualisierung vom 28. Oktober 2025:


Die Tierseuchenallgemeinverfügung „Anordnung zur Aufstallung des Geflügels" vom 23.10.2025 mit dem Aktenzeichen 31.251/095.0 musste mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

Ab sofort ist die Aufstallung (sog. Stallpflicht) für den gesamten Landkreis angeordnet.

Weitere Regelungen und Details sind in der neuen Allgemeinverfügung vom 28.10.2025 aufgeführt. Diese ist in den Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark veröffentlicht und kann unter "Amtliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ.

 
 
 
 

Schutzmaßnahmen im Amt Beetzsee angeordnet

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb im Amt Beetzsee nachgewiesen worden. Der Verdacht wurde am Wochenende gemeldet und durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg sowie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.
 
Am 19. Oktober 2025 wurden vor Ort Proben genommen. Nach dem positiven Befund leitete der Landkreis umgehend alle notwendigen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ein. Bis zum Abend des 20. Oktober 2025 wurden rund 6.000 Tiere des betroffenen Bestandes gekeult.

Schutz- und Überwachungszone eingerichtet

Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Rund um den betroffenen Betrieb gilt eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern. Daran schließt sich eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern an.
 
An den Hauptzufahrtswegen weisen Hinweisschilder auf die Zonen hin. Die genaue Lage der Bereiche ist auf einer Karte in der Allgemeinverfügung einsehbar. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage bestehen; beide Zonen gelten, bis sie offiziell aufgehoben werden.
 

Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter

Für Halterinnen und Halter von Geflügel gelten in den festgelegten Zonen besondere Vorsichtsmaßnahmen:
  • Geflügel ist so zu halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln bestehen kann, also z.B. durch Stallhaltung oder eine geeignete Überdachung von Volieren.
  • Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
  • Ein Verdacht auf Geflügelpest muss dem Veterinäramt sofort gemeldet werden (Tel. 03381 533 271, E-Mail: vetamt@potsdam-mittelmark.de)
Weitere betriebliche Regelungen und Details sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Diese ist in den Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark veröffentlicht und kann unter "Amtliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.

Hintergrund

Die Geflügelpest – auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (Subtyp H5N1) bezeichnet – ist eine durch Viren verursachte, hochansteckende Tierseuche. Sie tritt vor allem bei Haus- und Wildvögeln auf und kann für Geflügelbestände schwerwiegende Folgen haben. Ziel der getroffenen Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und gesunde Bestände zu schützen.
 
Der aktuelle Ausbruch ist der zweite bestätigte Fall in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg in diesem Herbst. Auch bei Wildvögeln wurden zuletzt Infektionen nachgewiesen. Die epidemiologischen Ermittlungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Tierseuchenbekämpfungsdienst.

Karte der Schutz- und Überwachungszonen

Karte mit Schutz- und Überwachungszone rund um Weseram im Amt Beetzsee.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark steht in engem Austausch mit den zuständigen Fachbehörden und informiert, sobald neue Entwicklungen vorliegen.

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