Erneuter Fall der Geflügelpest: Neue Allgemeinverfügung erlassen
19. Dez 2025
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist erneut von einem Fall der Geflügelpest betroffen. In einer Haltung in Ketzin/Havel (Kreis Havelland) ist das Virus nachgewiesen worden. Der Verdacht wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg sowie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark ebenfalls eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Rund um den betroffenen Betrieb gilt eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern. Daran schließt sich eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern an.
Die genaue Lage der Bereiche ist auf einer Karte in der Allgemeinverfügung einsehbar. Sowohl Sperr- als Überwachungszone bleiben mindestens 30 Tage bestehen; beide Zonen gelten, bis sie offiziell aufgehoben werden.
Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter
Für Halterinnen und Halter von Geflügel gelten in den festgelegten Zonen besondere Vorsichtsmaßnahmen:
- Geflügel ist so zu halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln bestehen kann, also z.B. durch Stallhaltung oder eine geeignete Überdachung von Volieren.
- Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
- Ein Verdacht auf Geflügelpest muss dem Veterinäramt sofort gemeldet werden (Tel. 03381 533 271, E-Mail: vetamt@potsdam-mittelmark.de)
Weitere betriebliche Regelungen und Details sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt, die unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht ist.