Kreisentwicklungsbudget - Förderrichtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur nachhaltigen Entwicklung kreisangehöriger Kommunen

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Übersicht

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark unterstützt seit vielen Jahren seine kreisangehörigen Kommunen mit Zuwendungen für die Erfüllung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit soll ein Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Gemeinden und Ämter geschaffen und die wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Entwicklung gefördert werden.

Auf Antrag werden investive Maßnahmen gefördert, welche auf Grund der finanziellen Ausstattung der kreisangehörigen Kommunen nicht umgesetzt werden können, deren Realisierung jedoch der Aufrechterhaltung der Infrastruktur der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen.

Dazu zählen im Sinne der Förderrichtlinie investive Maßnahmen in den Bereichen der Wohn- und Wirtschaftsinfrastruktur.
Fördergegenstände sind:
- Schulinfrastruktur und Digitalisierung der Bildungssysteme
- frühkindliche Infrastruktur
- Brand- und Katastrophenschutz
- sonstige Infrastrukturinvestitionen
- Maßnahmen zur Energieeinsparung und des Energiemanagements

Antragsberechtigt sind Ämter und Gemeinden des Landkreis Potsdam-Mittelmark, laut aktuellem Drei-Jahres-Durchschnitts-Index.

Antragsberechtigt sind Ämter und Gemeinden des Landkreis Potsdam-Mittelmark, laut aktuellem Drei-Jahres-Durchschnitts-Index.

Eine Antragstellung ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres möglich.

Förderrichtlinie Kreisentwicklungsbudget

KEB KEB-Richtlinie Wirtschaftsförderung