Förderrichtlinie Kleinteilige touristische Maßnahmen

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Übersicht

Seit vielen Jahren unterstützt der Landkreis Potsdam-Mittelmark gezielt die Qualität kleiner touristischer Angebote. Auch 2026 können wieder Fördermittel für ausgewählte Maßnahmen beantragt werden - jetzt informieren und Antrag stellen.

Mit der „Richtlinie zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen“ (KTM-Richtlinie) unterstützt der Landkreis Investitionen, die bestehende touristische Infrastruktur verbessern. Förderfähig sind zum Beispiel:

•    Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bei bestehenden Übernachtungsangeboten
•    Campingplätze und Wohnmobilstellplätze
•    Rastplätze und Wasserwanderrastplätze
•    Kneippbecken

Neuschaffungen von Übernachtungsmöglichkeiten sind nicht mehr förderfähig.

Für Projekte, die im Jahr 2026 eingereicht werden, gilt:

•    Fördersatz: max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
•    Maximalbetrag pro Projekt: 5.000 Euro
•    Höchstförderung je Antragsteller im Zweckbindungszeitraum (6 Jahre): 10.000 Euro

Die Antragstellung ist ausschließlich in originalschriftlicher Form möglich.
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bietet die
Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel e. V.
Friedrich-Ebert-Straße 24,
14827 Wiesenburg/Mark

Telefon: 033849 901948
Telefax: 033849 901951
E-Mail: ktm@flaeming-havel.de
www.flaeming-havel.de

KTM KTM-Richtlinie Tourismusförderung