Entsorgung herrenloser Abfälle
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Übersicht
Wie kann ich wilde Müll- und Abfallablagerungen in der Landschaft und in öffentlichen Bereichen melden.
Die Entsorgung von Abfällen und Autowracks außerhalb zugelassener Abfallentsorgungsanlagen in der freien Natur und auf sonstigen öffentlichen Flächen ist verboten. Illegale Müllablagerungen können den Boden, das Grundwasser, naheliegende Oberflächengewässer und die menschliche Gesundheit schädigen. In jedem Fall beeinträchtigen sie das natürliche Landschaftsbild.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Ihre Meldung sollte bestimmte Angaben enthalten:
- die Lage der illegalen Müllablagerung sollte möglichst genau beschrieben werden, z.B. mit Hilfe eines Lageplans; bei Ablagerungen innerhalb von Gemeinden auch mit Adressangaben.
- Angaben zu Abfallarten und Mengen sowie
- konkrete Hinweise auf den/die Verursacher, soweit bekannt.
- Für entsprechende Fotos wären wir sehr dankbar.
Bitte melden Sie derartige illegale Müllablagerungen und Hinweise zu Verursachern entweder bei den zuständigen Ordnungsämtern der Gemeinden und Ämter oder bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark
In vielen Städten und Gemeinden ist alternativ die Online-Meldung über Maerker Brandenburg möglich.
Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.