Bodenschutz - Ober-/Mutterboden

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Übersicht

Schutz des Schutzgutes Ober-/ Mutterboden vor Zerstörung und Vergeudung sowie Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung.

Das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (in die sog. "durchwurzelbare Bodenschicht") muss den guten Zustand des Oberbodens erhalten oder verbessern. Die Maßnahme muss einen positiven Nutzen für den Oberboden haben.

Mögliche Anwendungsbereiche:
Eine Verwertung von Bodenmaterialien im Garten und Landschaftsbau, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Herstellen einer durchwurzelbaren Bodenschicht und Rekultivierungen, Geländeregulierungen.

Aufschüttungen sind u.U. baugenehmigungspflichtig.

Es besteht eine Anzeigepflicht ab 500 m³ Einbaugesamtvolumen. Für eine Verwertung auf oder in einer
durchwurzelbaren Bodenschicht sind bestimmte chemische, physikalische und umwelthygienische Anforderungen an die Materialien einzuhalten.

  • Angaben zum Ort, Zeitraum und Umfang des Bauvorhabens, welches den Ober-/ Mutterboden beeinträchtigt oder in welchem Umfang Oberboden aufgetragen werden soll.
  • Vorlage einer chemischen Untersuchung des Oberbodens unter anderem zum Nachweis der Schadlosigkeit.

Zwei Wochen vor Beginn der Auf- oder Einbringungsmaßnahme ist der Unteren Bodenschutzbehörde das Auf- oder Einbringen von Materialien anzuzeigen. Der Umfang der erforderlichen Untersuchungen sollten mit der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt werden.

Boden Bodenschutzbehörde