Bodenschutz - Havarie/Gefahrenabwehr
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Übersicht
Havarien sind Ereignisse (Unfälle), bei denen wassergefährdende Stoffe (z.B. Öl- oder Benzin-/ Dieselverunreinigungen) auftreten, in die Umwelt gelangen und diese gefährden.
Bei einer Havarie kann der Untergrund z.B. mit Ölen oder Benzin-/ Dieselkraftstoffen verunreinigt werden. Dieser verunreinigte Boden ist in einer Sofortmaßnahme (Gefahrenabwehrmaßnahme) auszuheben und zu entsorgen.
Die Untere Bodenschutzbehörde führt die Überwachung dieser Sofortmaßnahme durch.
Voraussetzungen zur Durchführung einer Havariemaßnahme können Verschmutzungen des Bodens sein, die z.B. durch folgende Fälle ausgelöst werden:
- Überfüllschäden bei der Heizölbetankung,
- Leckagen an ölführenden Rohrleitungen oder Schläuchen auf Baustellen,
- Tankleckagen oder
- Verkehrsunfälle, bei denen Kfz-Kraftstoff ausläuft.
Beschreibung der Havarie und/oder des Unfalls mit konkreten Ortsangaben, dem Ausmaß der Havarie sowie den Stoffen, die bei der Havarie ausgetreten sind.
Nach der Benachrichtigung der Unteren Bodenschutzbehörde erfolgt der Einsatz an der Unfall-/Havariestelle mit der fortlaufenden Kontrolle der Sanierungsmaßnahme sowie der Nachsorge.
Der Havariedienst erfolgt in der Dienstzeit.