Altlasten- und Bodenschutzkataster
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Übersicht
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen.
Altlasten sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen Abfälle abgelagert worden sind (Altablagerungen) bzw. Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte).
Die untere Bodenschutzbehörde führt ein Altlastenkataster, in dem von Altlasten betroffene Grundstücke registriert werden. Die Information aus dem Altlastenkataster kann vom Grundstückseigentümer oder einer Person mit berechtigtem Interesse abgefragt werden. Diese können einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen (mittels Formular oder formlos).
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Bei Informationsbedarf stellen Sie bei der Unteren Bodenschutzbehörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind.
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Für einfache Auskünfte werden keine Gebühren erhoben. Ansonsten richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.