Agrarförderung
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Übersicht
Hier erhalten Sie Informationen zur flächengebundenen und tierbezogenen landwirtschaftlichen Förderung über den „Antrag auf Agrarförderung“.
Mit dem jährlich zu stellenden „Antrag auf Agrarförderung“ oder dem ELER-Herbstantrag haben landwirtschaftliche Betriebsinhaber die Möglichkeit landwirtschaftliche Fördermittel für folgende Schwerpunkte zu beantragen:
- Direktzahlungen einschließlich der Förderung von Junglandwirten und Haltern von Mutterschafen/Ziegen und Mutterkühen
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
- Ausgleich für Landwirte in Natura-2000-Gebieten
Der Antrag kann nur online unter www.agrarantrag-bb.de unter der Nutzung eines „authega Zertifikats“ gestellt werden.
Sollten Sie über noch kein „Authega-Zertifikat“ verfügen oder Ihr Zertifikat ist abgelaufen, wenden Sie sich bitte per Mail an den Fachdienst Landwirtschaft.
Auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) und des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) finden Sie weitere Informationen.
Des Weiteren stehen Ihnen an dieser Stelle die Präsentationen aus den Informationsveranstaltungen des Landkreises zur Verfügung:
- Agrarförderung 2025
- Agrarförderung 2025 - Informationen zum Mai-Antrag und zur Konditionalität
- WebClient - Änderungen/Neuerung in 2025