Abfallrechtliche Überwachung

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Übersicht

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist zuständig für die Überwachung der Vermeidung, die schadlose und hochwertige Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen.

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Bauschutt und Bodenaushub umfasst  Regelungen, die von dem Erzeuger dieser mineralischen Abfälle einzuhalten sind.

Für eine ordnungsgemäße Entsorgung ist eine chemische Untersuchung der Abfälle erforderlich. Mit dieser Untersuchung wird eine qualitative Bewertung der Abfälle erreicht, so dass ein Entsorgungsweg gefunden werden kann. Der Untersuchungsumfang ergibt sich im Land Brandenburg aus den sog. Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen.

Nach Vorlage der Analysen sind diese der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde umgehend vorzulegen, so dass der weitere Entsorgungsweg entschieden werden kann. Informationen zur Durchführung dieser Deklarationsanalytik und der Einstufung für mineralische Bau- und Abbruchabfälle erhalten Sie von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde.

  • Vorlage eines Entsorgungs-/ Verwertungskonzepts
  • Angabe der Art der mineralischen Abfälle (z.B. Beton, Ziegel, gemischter Bauschutt, Asphalt, Boden mit und ohne Fremdbestandteile, Baggergut, Gleisschotter, u.a.)
  • Angabe der jeweiligen Mengen der mineralischen Abfälle
  • Vorlage der Ergebnisse aus den chemischen Untersuchungen
  • tabellarische Zusammenstellung der anfallenden mineralischen Abfälle nach Art, Menge und Qualität
  • Probenahmeprotokolle zur Entnahme der in die chemischen Untersuchungen einzubringenden Proben der mineralischen Abfälle
  • chemische Untersuchungsberichte zu den jeweiligen mineralischen Abfällen
  • Vorschlag des Bauherrn bzw. des Prüflabors zur Einstufung der Abfälle bzw. dem Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV)

Nach Prüfung des Entsorgungs-/ Verwertungskonzepts erfolgt die Freigabe der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde. Die auf der Baustelle anfallenden mineralischen Abfälle werden nach Art getrennt auf Haufwerke gelegt und beprobt. Die chemischen Prüfberichte werden der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zur Prüfung vorgelegt.

Entsprechend dem Formular "Abfalleinstufung" erfolgt die verbindliche Einstufung der mineralischen Abfälle.

gem. Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)

Einstufung Deklaration Überwachung Entsorgungswege