Abfall - Mehrweg-/Pfandpflicht
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Übersicht
Das Verpackungsgesetz regelt sowohl die Pfandpflicht als auch die Mehrwegpflicht in der Gastronomie, in Imbisseinrichtungen und bei Lieferdiensten. Die Kontrolle zur Einhaltung dieser beiden Pflichten ist durch die Untere Abfallwirtschaftsbehörde durchzuführen.
Das Verpackungsgesetz regelt die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen. Seit Januar 2022 gilt die erweiterte Pfandpflicht im Rahmen der Novelle des Verpackungsgesetzes 2021. Zusätzlich zur Pflicht der Erstinverkehrbringer ein Pfand zu erheben, müssen sie die Verpackungen kennzeichnen und an einem bundesweit tätigen Pfandsystem teilnehmen. Eine Mengenschwelle gibt es nicht. Die Pfandpflicht gilt auch bei Kleinmengen.
Die Mehrwegpflicht zielt darauf, dass Verpackungen aus Kunststoff und Einwegbecher reduziert werden. Jeder Betrieb, der Lebensmittel in solchen Verpackungen verkauft, muss auch eine Mehrweg-Alternative anbieten.
Nachweise zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus den Regelungen des Verpackungsgetzes zur Pfandpflicht und der Mehrwegpflicht ergeben.
Der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde sind auf Verlangen die entsprechenden Nachweise zur Einhaltung der Pfand- und Mehrwegpflicht vorzulegen.