Abfall - Gewerbeabfallverordnung
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Übersicht
Überwachung der getrennten Sammlungen von Abfällen, z.B. bei Abfallentsorgungen auf Veranstaltungen, bei dem Rückbau / dem Abbruch von Gebäuden, bei dem Anfall von Siedlungsabfällen in Gewerbebetrieben.
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) überprüft die Pflicht zur Getrennthaltung von Siedlungsabfällen, die in Gewerben oder Veranstaltungen anfallen nach den Einzelfraktionen Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, so dass diese Abfall einer Wiederverwendung oder einem Recycling übergeben werden können.
Dieses gilt ebenso für Bau- und Abbruchabfälle. Hier sind zusätzlich die Abfallfraktionen Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik getrennt zu sammeln und zu recyceln.
Vorlage eines Entsorgungs- und Verwertungskonzepts, das sich auf den jeweiligen Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen oder Bau- und Abbruchabfällen bezieht.
gewerbliche Siedlungsabfälle:
- Selbstauskunft über die anfallenden gewerblichen Siedlungsabfälle auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung, die getrennt gesammelt und abgeben werden.
Bau- und Abbruchabfälle:
- Vorlage einer Selbstauskunft über die auf Ihrer Baustelle anfallenden Bau- und Abbruchabfälle auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung.
Zur Erstellung der Selbstauskunft beraten wir Sie gern.
Nach Vorlage der Selbstauskunft erfolgt eine Prüfung der Getrennthaltungspflicht nach den jeweiligen Abfallfraktionen.
Die hierfür vorliegenden Formulare werden durch das Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt.