Waffenangelegenheiten / Waffenrecht / Waffenbehörde
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Öffnungszeiten
Übersicht
Sie besitzen Waffen oder wollen welche erwerben, wenden Sie sich bitte an die Waffenbehörde beim Polizeipräsidium.
Ausführliche Beschreibung
Im Land Brandenburg ist die Waffenbehörde/Waffenrechtsbehörde beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und nicht bei der jeweiligen Kreisverwaltung angesiedelt.
Für den Bereich des Landkreises Potsdam-Mittelmark nimmt die Polizeidirektion West für die Waffenrechtsbehörde (Polizeipräsidium) die Zuständigkeiten für waffenrechtliche Angelegenheiten wahr.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Polizeipräsidiums.
Rechtsgrundlagen
- Waffengesetz (WaffG),
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV),
- Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVO WaffG)
Weiterführende Informationen