Veterinärwesen - Anzeige über die Errichtung und den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke

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Übersicht

Die Einrichtung und der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht beim zuständigen Veterinäramt.

Die Errichtung und Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt gem. § 79 Tierarzneimittelgesetz der Anzeigepflicht. Insbesondere räumliche Änderungen und Änderungen des / der Verantwortlichen für die tierärztliche Hausapotheke sind der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden.

Approbation als Tierarzt

  • Kopie der Approbationsurkunde
  • amtliches Führungszeugnis

Gebühren werden laut Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg erhoben

Tierarzt, Hausapotheke