Veterinärwesen - Anzeige über die Errichtung und den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke
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Öffnungszeiten
Übersicht
Die Einrichtung und der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Ausführliche Beschreibung
Die Errichtung und Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt gem. § 79 Tierarzneimittelgesetz der Anzeigepflicht. Insbesondere räumliche Änderungen und Änderungen des / der Verantwortlichen für die tierärztliche Hausapotheke sind der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden.
Voraussetzungen
Approbation als Tierarzt
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Approbationsurkunde
- amtliches Führungszeugnis
Kosten
Gebühren werden laut Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg erhoben
Rechtsgrundlagen