Veterinärwesen - Anzeige einer tierschutzwidrigen Tierhaltung
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Übersicht
Anzeigen über tierschutzwidrige Tierhaltungen werden im Fachdienst Veterinärwesen entgegengenommen.
Das Tierschutzgesetz verbietet dem Menschen, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Anzeigen über tierschutzwidrige Tierhaltungen werden im Fachdienst Veterinärwesen entgegengenommen. Nach einer Begutachtung der Tierhaltung durch einen amtlichen Tierarzt werden u.a. Auflagen zur Beseitigung der Mängel erteilt. Über den weiteren Verfahrensstand einer getätigten Anzeige können Sie als Anzeigende aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht informiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Im Notfall erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Veterinäramtes über die zuständige Feuerwehrleitstelle.
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular