Veterinärwesen - Anzeige einer Tierhaltung

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Übersicht

Die Haltung von Nutztieren verschiedener Arten ist beim Fachdienst Veterinärwesen vorab anzumelden.

Das Halten von Tieren, wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel und Bienen, ist der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Auch mögliche Veränderungen bezüglich der Tierhaltung (Standort der Tiere oder erhebliche Änderungen des Tierbestandes) sind dem Fachdienst Veterinärwesen unverzüglich zu melden.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Registriernummer, mit der Sie sich z.B. bei der HI-Tier-Datenbank anmelden können. Diese benötigen Sie z.B. als Rinder-, Schaf-, Ziegen- oder Schweinehalter, um Tierbewegungen, Zu- und Abgänge, Geburten und Veränderungen zu melden.

Zusätzlich zu der Registrierung beim Veterinäramt müssen Sie sich auch bei der Tierseuchenkasse anmelden.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

vor Anschaffung der Tiere

Gebühren werden laut Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg erhoben

Hühneranmeldung, Pferdeanmeldung, Rinderanmeldung, Bienenanmeldung, Anmeldung einer Nutztierhaltung