Veterinärwesen - Antrag auf Zulassung eines Transportunternehmens
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Übersicht
Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit lebende Tiere über mehr als 65 km transportieren will, benötigt gemäß EU-Verordnung 1/2005 eine Zulassung als Transportunternehmen
Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit lebende Tiere über mehr als 65 km transportieren will, benötigt gemäß EU-Verordnung 1/2005 eine Zulassung als Transportunternehmen.
Diese Zulassung kann eine sogenannte Typ-1-Zulassung sein und gilt dann nur für Transporte unter 8 Stunden oder eine Typ-2-Zulassung, die für den Transport über 8 Stunden gilt. Es ist zwischen dem Zulassungsbescheid und dem als Anlage beigefügten Zulassungsnachweis zu unterscheiden. Der Zulassungsnachweis muss die Tiersendung entweder im Original oder als Kopie begleiten, dh in jedem Transportfahrzeug so mitgeführt werden, dass er (vom Transportunternehmer selbst, soweit er anwesend ist, sonst vom Fahrer oder Betreuer) der zuständigen Behörde (zB bei Kontrollen auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden kann.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Gebühren werden laut Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg erhoben.