Veterinärwesen - Antrag auf Zulassung eines Straßentransportmittels für lange Beförderungen
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Übersicht
Für lange Transporte (über 8 Stunden) muss das Transportmittel zugelassen sein.
Die Notwendigkeit der Zulassung besteht, wenn das Straßentransportmittel für lange Beförderungen von landwirtschaftlichen Nutztieren eingesetzt werden soll.
Hierbei handelt es sich vor allem um LKWs aber PKWs oder Kombifahrzeuge können einer Zulassungspflicht unterliegen, wenn sie mit einem fest integrierten Aufbau, Anhänger und/oder Auflieger versehen sind. Die Fahrzeuge müssen mit einer technischen Anlage für die Erfassung von Temperaturen und der Registrierung der Öffnung der Ladeklappe versehen sein. Weitere Voraussetzungen für die Zulassung finden sich in Anhang I Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.
- Antragsstellung vor Beginn der Tätigkeit
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Gebühren werden laut Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg erhoben.