Veterinärwesen - Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises zum Transport von Nutztieren
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Übersicht
Um landwirtschaftliche Nutztiere transportieren zu dürfen, wird ein Befähigungsnachweis benötigt.
Ausführliche Beschreibung
Straßenfahrzeuge, auf denen Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel befördert werden, dürfen nur von Personen gefahren oder als Betreuer begleitet werden, die über einen Befähigungsnachweis gemäß Artikel 17 Absatz 2 der VO (EG) 1/2005 verfügen; auch Personen, die als Betreuer auf dem Fahrzeug tätig sind, müssen im Besitz dieses Nachweises sein.
Der Befähigungsnachweis wird der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt der Tierbeförderung vorgelegt.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
Kosten
Gebühren werden laut Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg erhoben.
Rechtsgrundlagen