Jagdstatistik – Meldungen / Termine

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Übersicht

Jeder Jagdbezirk muss jährlich entsprechende Meldungen für die Jagdstatistik liefern. Daneben sind auch Angaben an die untere Jagdbehörde zu melden.

Von der obersten Jagdbehörde beim Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) werden jährlich Daten über die Revierverhältnisse und das erlegte Wild, des Bestandes der Wildarten, Wildschäden sowie der Abschuss- und Fangergebnisse erhoben. Alle Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet zu den festgelegten Terminen unverzüglich spätestens bis 07.04. diese Meldungen digital im Online-Portal „Jagdstatistik Brandenburg“ einzupflegen.

Weitere Meldungen
In diesem Zusammenhang bittet die untere Jagdbehörde auch das Meldeblatt zu den verantwortlichen Personen jährlich oder bei Veränderungen einzureichen.

Wie bekannt, hat jeder Jagdbezirk ausreichend brauchbare Jagdgebrauchshunde vorzuhalten. Die Abfrage zu den Hunden erfolgt durch die untere Jagdbehörde jährlich.

Ferner werden auch Wildunfälle für die Verkehrsunfallkommission abgefragt.
Diese Meldungen sind in Papierform oder per PDF zu übermitteln.

WILD
Auch die Erfassung des Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands (WILD) erfolgt in der Regel alle 2 Jahre zusammen mit der Jagdstatistik.

Hegegemeinschaften
Sofern der Online-Zugriff noch nicht vorliegt, melden die Mitglieder der Hegegemeinschaften zusätzlich eine Streckenmeldung mit Stichtag zum 31.12. an den Leiter ihrer Hegegemeinschaft.

Abschussplan:
Der Abschussplanantrag ist ungeachtet der nachfolgenden Termine bei der unteren Jagdbehörde bis spätestens zum 15.03. digital einzureichen.

  • Grundlagenblatt
  • Meldeblatt Verantwortliche Person
  • Meldung Jagdhund Meldeblatt Wildunfälle
  • Streckenmeldung Hegegemeinschaft an UJB
  • Information zur Datenverarbeitung

Jeder Jagdbezirk hat mindestens einen Onlineverantwortlichen zu melden (Formular – siehe unten). Dieser erhält dann einen Zugang zum Online-Portal „Jagdstatistik Brandenburg“.

Die Onlineverantwortlichen geben für die Jagdausübungsberechtigten die Eingaben im Online-Portal ein.

Die Eingaben der Bestands- und Wildschadensermittlung erfolgt zu Beginn des Jagdjahres im Online-Portal.

Die Streckenlisteneintragungen sind auch im Online-Portal vorzunehmen. Die Eintragungen für Schalenwild (einschließlich Rehwild) haben unverzüglich zu erfolgen.

Bei Niederwild (ohne Rehwild) genügt eine Sammelmeldung am Ende des Jagdjahres im Online-Portal.

Die Formblätter für weitere Meldungen können hier heruntergeladen werden oder bei der Unteren Jagdbehörde als Sammelblock angefordert werden. Nachfolgende Formblätter sind wie folgt einzureichen:

  • Grundlagenblatt Jagdbezirk (Flächenangaben) > nur bei Änderungen
  • Streckenmeldung an Leiter der Hegegemeinschaft per Stichtag: 31.12.; Einreichung bis 10.01. beim Leiter – Weitergabe bis 20.01. an die Untere Jagdbehörde
  • Meldung brauchbarer Jagdgebrauchshunde; Einreichung bis 10.04. oder bei Änderungen
  • Meldeblatt "Verantwortliche Personen"; Einreichung bitte bis 10.04. oder bei Änderungen
  • Meldeblatt "Wildunfälle", Einreichung bitte bis 10.04.
  • Erfassungsbogen WILD, Einreichung bitte bis 10.04.
  • Termin Abschluss Eingabe in Online-Jagdstatistik: 7. April
  • weitere Meldungen spätestens 10. April
  • § 21 Bundesjagdgesetz (BJagdG),
  • §§ 12 u. 29 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
  • Verordnung zur Erhebung jagdstatistischer Daten
Jagd, Schalenwild, Wildbewirtschaftung, Jagdstatistik