Jägerprüfung - Zulassung / Prüfungsteilnahme

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Übersicht

Möchten Sie einen Jagdschein erwerben, dann benötigen Sie eine bestandene Jägerprüfung.

Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist die Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines und für die Jagdausübung.

Die Jägerprüfung besteht aus drei Prüfungsabschnitten (schriftlicher Teil, mündlich-praktischer Teil, jagdliches Schießen).

Im Land Brandenburg wird die Jägerprüfung, basierend auf der Beleihung der Obersten Jagdbehörde, von der Prüfungsstelle des Landesjagdverband Brandenburg e. V. (LJVB) durchgeführt.

Der Antrag auf Zulassung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Teiles der Jägerprüfung bei der zuständigen Prüfungsstelle einzureichen.

  • § 15 Bundesjagdgesetz
  • § 24 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
  • Jägerprüfungsordnung
  • Tarifstelle 6.2.24 und 6.2.25 der Anlage 2 der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
Jagd, Jägerprüfung