Freigabe Brandschutzordnung

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Übersicht

Behördliche Freigabe und brandschutztechnische Abstimmung von betrieblichen Brandschutzordnungen.

Freigabe von eingereichten Brandschutzordnungen nach Abgleich mit den behördlichen und einsatztaktischen Vorgaben der Brandschutzdienststelle. Die Leistung umfasst die administrative Bearbeitung und Bestätigung des Dokumentes.

einzureichende Unterlagen:

  • Freigabeantrag

Allgemeine Gebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark (AGS) vom 30. September 2010, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 12. März 2026, in der derzeit gültigen Fassung.

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