Brandverhütungsschau
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Übersicht
Bauliche Anlagen, die eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefährdung aufweisen oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, unterliegen in regelmäßigen Zeitabständen der Brandverhütungsschau.
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Um den zeitlichen Aufwand für die wiederkehrenden Prüfungen der Behörden für die Betreiber von Gebäuden und baulichen Anlagen möglichst gering zu halten und eine gute Abstimmung zwischen allen Behörden zu erreichen, wird der Termin der Brandverhütungsschau auch der Technischen Bauaufsicht des Landkreises und unter Umständen auch dem Landesamt für Arbeitsschutz sowie dem Landesumweltamt Brandenburg bekannt gegeben.
Es sind bereitzuhalten:
- Baugenehmigungen
- Prüfprotokolle der Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlage sowie der ortsveränderlichen elektrischen Geräte durch eine Elektrofachkraft
- Protokoll der Überprüfung der Blitzschutzanlage
- Prüfprotokolle von Sachverständigenprüfungen (Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Löschanlagen, BMA, Sicherheitsstromversorgung etc.)
- Feuerwehrpläne sowie die Brandschutzordnung mit Unterweisungsnachweis
Der Termin der Brandverhütungsschau wird den Eigentümern, Besitzern oder sonstigen Nutzungsberechtigten der baulichen Anlage und den zu beteiligenden Fachämtern mit Vorlaufzeit schriftlich mitgeteilt. In begründeten Einzelfällen kann die Brandverhütungsschau auch unangekündigt durchgeführt werden. Zum vereinbarten Termin erscheinen die Vertreter der Ämter. Je nach Betriebsspezifik können bzw. müssen andere Behörden beteiligt werden (z. B. Landesumweltamt Brandenburg, Landesamt für Arbeitsschutz, untere Bauaufsichtsbehörde).
Zunächst werden verschiedene Nachweise geprüft. Es bietet sich an, dass dieser Teil der Brandverhütungsschau in einem Büro oder Besprechungsraum stattfinden kann, von dem aus alle Unterlagen greifbar sind und in dem alle Beteiligten an einem Tisch Einsicht in die Unterlagen nehmen können.
Der zweite Teil der Brandverhütungsschau ist eine Begehung aller Bereiche. Es werden dabei alle augenfälligen Mängel benannt und durch die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle erläutert. Im Anschluss an die Begehung gibt es in der Regel eine kurze Auswertung, bei der alle Beteiligten die Ergebnisse der Brandverhütungsschau noch einmal zusammenfassen.
Die gesamte Brandverhütungsschau wird im Allgemeinen, je nach Art und Umfang Ihrer Anlage, zwischen ein und drei Stunden in Anspruch nehmen, unter Umständen auch länger.
In der Ankündigung der Brandverhütungsschau wird mitgeteilt, dass die Brandverhütungsschau kostenpflichtig ist. Nach der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (KostBKS) vom 9. Dezember 2024 werden für jede angefangene Minute 1,09 Euro (für die Durchführungs- sowie Vor- und Nachbereitungszeiten) berechnet. Dazu kommt eine Kilometerpauschale von 0,40 Euro pro Kilometer (An- und Abfahrt).