Anglerprüfung Zulassung/Prüfungsteilnahme
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Übersicht
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Um einen Fischereischein zum Angeln mit Angelgeräten zu bekommen, ist eine Anglerprüfung abzulegen.
Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist die Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines zum Angeln mit Angelgeräten. Sie wird mehrmals jährlich durch die untere Fischereibehörde in Zusammenarbeit mit ihrem Prüfungsausschuss durchgeführt.
Der Fischereischein ist nur erforderlich für:
- Berufsfischer zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten (z.B. Reusen)
- Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten (Handangel) auf Raubfische
Die Termine werden auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark veröffentlicht.
Neben der Anglerprüfung bei der unteren Fischreibehörde besteht auch die Möglichkeit bei anderen beliehenen anerkannten Personen (siehe LINK unter "weiterführende Infos" ) die Prüfung abzulegen.
14. Lebensjahr vor Beginn der Prüfung vollendet
- Antrag
- Zustimmungserklärung der Eltern bei Minderjährigen
- Am Prüfungstag ist der Nachweis (Kontoauszug) über die gezahlte Prüfungsgebühr vorzulegen.
- Vor der Prüfung ist der Personalausweis zur Identitätsüberprüfung vorzulegen.
Der Antrag auf Zulassung ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Bei der Anglerprüfung sind innerhalb von 2 Stunden 60 Fragen aus fünf Sachgebieten schriftlich zu beantworten. Die Beantwortung erfolgt durch ankreuzen.
Bitte beachten: Für nötiges Schreibgerät und evtl. Lesebrille hat der Prüfungsteilnehmer selbst zu sorgen.
Zur besseren Vorbereitung finden Sie den Fragenpool sowie einen Test unter: Startseite - Fischereischeintest
Prüfungsgebühr: 25 Euro
- § 19 Fischereigesetz für das Land Brandenburg
- Verordnung über die Anglerprüfung