Angelveranstaltungen/ Gemeinschaftsfischen
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Übersicht
Sie möchten eine Angelveranstaltung durchführen, dann müssen Sie diese bei der unteren Fischereibehörde anmelden.
Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angelveranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Fischereibehörden durchgeführt werden und wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.
Es handelt sich um Veranstaltungen, bei denen Fangergebnisse abschließend verglichen und bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer bekannt gemacht wurden.
Jeder Teilnehmende hat, sofern kein Fischereischein erforderlich ist, zumindest den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe mitzuführen.
- Antrag (demnächst auch im elektronischem Verfahren möglich)
- Zustimmungserklärung des Fischereiausübungsberechtigten für das betreffende Gewässer
Der Antrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Antragseinreichung mindestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn.
pro genehmigte Veranstaltung: 5 Euro
- -§§ 8 und 9 Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)