Öffentlicher Personennahverkehr - Förderung (ÖPNV-Invest)

{{ oe.name }}

Rufen Sie uns an
{{ oe.phone }}
Schreiben Sie uns
{{ oe.email }}
{{ oe.postal }} {{ oe.city }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Öffnungszeiten

Übersicht

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährt, nach Maßgabe der jeweils geltenden Invest-Richtlinie Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur des kommunalen ÖPNV.

Zuwendungen können an die jeweils zuständigen Baulastträger für Investitionsvorhaben in die Infrastruktur des kommunalen ÖPNV gewährt werden. Das sind insbesondere folgende Maßnahmen:

ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen

  • Bau-, Ausbau- und Grunderneuerungsinvestitionen von Haltestelleneinrichtungen oder Omnibuswendeschleifen sowie deren Zuwegungen (Fuß- und Radwege)
  • Bau-, Ausbau- und Grunderneuerungsinvestitionen von Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB), wichtige ÖPNV-Knotenpunkte und Bahnhofsvorplätzen sowie deren Zuwegungen
  • Park & Ride - Anlagen
  • Bike & Ride-Anlagen
  • Mobilstationen
  • Leit- und Informationssysteme

Planungsleistungen

  • zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen sowie
  • für die unmittelbare Durchführung von Maßnahmen, soweit diese im besonderen kreislichen Interesse liegen

Nicht gefördert werden Ersatzinvestitionen als selbstständige Vorhaben sowie die Unterhaltung von Anlagen.

Voraussetzungen einer Zuwendung sind unter anderem, dass die Maßnahme:

  • nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich ist,
  • den verkehrspolitischen Zielen und Grundsätzen des ÖPNVG entspricht,
  • im Nahverkehrsplan des Landkreises, in einem mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmten kommunalen Verkehrsentwicklungsplan bzw. Integriertem Stadtentwicklungskonzept oder in einer Prioritätenliste des Landkreises enthalten ist,
  • mit dem aktuellen bzw. zu schaffenden Fahrplanangebot des Landkreises übereinstimmt,
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist.

Die vollständige Auflistung der Zuwendungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte Kapitel 4 der (RiLi ÖPNV-Invest LK PM).

Den Antragsformularen (siehe "Formulare & Downloads") sind weiterhin folgende Unterlagen beizufügen:

  • Erläuterungsbericht mit ausführlicher Darlegung des angestrebten Verkehrswertes und Angaben über die Situation der derzeit vorhandenen Verkehrsanlagen und deren Kapazität,
  • für die Beurteilung der Maßnahme notwendige Pläne, insbesondere Lageplan 1 : 250, Längsschnitte 1 : 100, Regelquerschnitte 1 : 100/50, Grundrisse von Gebäuden 1 : 100/50, Grunderwerbspläne und Verzeichnisse sowie Sonderpläne 1 : 100 zur Darstellung besonderer Bauwerke (3-fache Ausfertigung oder 1-fach elektronisch) Es müssen erkennbar sein: Bemaßung (Längen, Breiten, Höhen, Radien), Detailzeichnungen, wenn besondere Anforderungen erforderlich sind (z. B. Barrierefreiheit -> Bodenindikatoren nach DIN 32984 gem. Planungsleitfaden),
  • Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grunderwerbs, der planungsrechtlichen Voraussetzungen (bauaufsichtliche und sonst erforderliche Genehmigungen) sowie der Beteiligungsbereitschaft Dritter,
  • Kostenberechnung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276,
  • Angabe des vorgesehenen Vergabeverfahrens,
  • Bauzeitplan,
  • bei Verknüpfungsmaßnahmen an Bahnhöfen die Stellungnahme des Fachausschusses Verkehr bei der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) hinsichtlich der Beurteilung der verkehrlich einwandfreien Lösung

Die Anmeldung einer Maßnahme muss bis 31. März des Jahres, welches dem Beginn der Maßnahme vorausgeht, vorliegen. Der Antrag zur Maßnahme muss bis 30. September des Jahres, welches dem Beginn der Maßnahme vorausgeht, vorliegen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung der Anmeldung und der gemäß Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises vorgenommenen Priorisierung. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Fördermittel werden zudem nur gewährt, wenn und soweit die Förderung mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist.

ÖPNV Infrastruktur Barrierefreiheit Bushaltestellen Fahrgastunterstand