KfZ - Wechselkennzeichen

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Übersicht

Sie möchten ein Wechselkennzeichen beantragen?

Wenn Sie zwei Fahrzeuge auf den gleichen Halter zulassen oder ein Kennzeichen für zwei zulassungsfreie kennzeichenpflichtige Fahrzeuge des gleichen Halters zuteilen lassen wollen, können Sie ein Wechselkennzeichen beantragen.

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen (M1–Pkw und Wohnmobile, L–Motorräder, O1–Anhänger) und Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.

Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem den Fahrzeugen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil und darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden.

Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokumente von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie über das Modul Bankbriefauskunft prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.

Möchten Sie ein anderes Kennzeichen haben (Wunschkennzeichen), besteht die Möglichkeit der Umkennzeichnung. Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Bitte nutzen Sie das Modul Wunschkennzeichen.

  • Identitätsnachweis
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I / ZB I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigungen Teil II / ZB II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf) für beide Fahrzeuge
  • HU-Bescheinigungen
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • ggf. Gutachten nach §§ 19 oder 21 StVZO
  • ggf. Kennzeichen bei Änderung des Kennzeichens
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • bei Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Grundgebühren (pro Fahrzeug)

  • Änderung Kennzeichen 30,00 EUR
  • Zuteilung Wechselkennzeichen 6,00 EUR

Zusatzgebühren (pro Fahrzeug)

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 2,60 EUR
  • Ausstellung neuer ZB II 3,80 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen nach § 19 STVZO 10,20 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach §21 StVZO 39,50 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Feinstaubplakette 5,00 EUR
  • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
  • Versand Bankbrief 5,10 EUR
  • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
  • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
  • Wunschkennzeichen 10,20 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Kennzeichen