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Übersicht
Sie haben Ihr Fahrzeug zugelassen verkauft?
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen schließen Sie in der Regel einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Die Käuferin/der Käufer muss Ihnen den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit amtlich bestätigten Kennzeichenschildern schriftlich bestätigen.
Diese Veräußerungsart ist zwar durchaus legitim, birgt aber einige Risiken für den Veräußerer in sich weshalb sich vor Fahrzeugübergabe die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde empfiehlt.
Bei Veräußerung eines Fahrzeugs im zugelassenen Zustand muss der Zulassungsbehörde gemäß § 15 Abs. 5 Fahrzeugzulassungsverordnung in jedem Fall unverzüglich der Vorname, Name und die vollständige Anschrift der Erwerberin/des Erwerbers schriftlich angezeigt werden. Gleichzeitig ist deren/dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) beizufügen.
Senden Sie Ihre Verkaufsmitteilung an dezernat2@potsdam-mittelmark.de oder postalisch an Landkreis Potsdam-Mittelmark, FD Zulassungsbehörde, Niemöllerstraße 1 in 14806 Bad Belzig.