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Übersicht

Sie nutzen Ihr KFZ nur in einem bestimmten Zeitraum ?

Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit mit Hilfe des Onlinedienstes i-Kfz Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßenverkehr anzumelden. Damit entfällt der Besuch bei der Behörde.
Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb des angegebenen Zeitraumes gültig. Die Entscheidung über den Zeitraum der Gültigkeit (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) treffen Sie. Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenschildhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende. Die Zulassung kann nur für volle Monate erfolgen. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug weder im öffentlichen Verkehrsraum genutzt noch abgestellt werden.

Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie über das Modul Bankbriefauskunft prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.  

Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Bitte nutzen Sie das Online Modul Wunschkennzeichen. Beachten Sie bitte, dass bei der Reservierung des Saisonkennzeichens der Saisonzeitraum nicht ausgewählt werden kann. Sie müssen ein Kennzeichen mit maximal 7 Zeichen wählen, z. B. PM PM 633.  

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung

  • Identitätsnachweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I/Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II/Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
  • gültige HU-Bescheinigung, sofern nicht in der ZBI eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • ggf. alte Kennzeichen
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • bei Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Grundgebühren

  • Änderung Saisonzeitraum, Erstzuteilung Saison oder Änderung von Saison auf ganzjährige Kennzeichen 30,00 EUR

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 2,60 EUR
  • Ausstellung neuer ZB II 3,80 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen nach § 19 STVZO 10,20 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach §21 StVZO 39,50 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Feinstaubplakette 5,00 EUR
  • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
  • Versand Bankbrief 5,10 EUR
  • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
  • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
  • Wunschkennzeichen 10,20 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Kennzeichen