{{ oe.name }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Übersicht
Sie wollen mit Ihrem Oldtimer an Veranstaltung teilnehmen?
Nach § 43 FZV benötigen Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für die Anfahrten zu und die Abfahrten von solchen Veranstaltung, keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.
Voraussetzung
- Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehrs gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
- Identitätsnachweis
- schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs (bitte Telefonnummer, falls vorhanden auch E-Mail Adresse mit eintragen)
- Auflistung der Fahrzeuge, für die das Kennzeichen beantragt wird
- Zulassungsbescheinigung/en Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung/en Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB zum Abruf)
- Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 3 Monate); bitte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragen
- SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
- ggf. bisherige Kennzeichen
Das rote Kennzeichen müssen Sie zunächst bei der Zulassungsstelle beantragen.
Die Beantragung erfolgt postalisch an Landkreis Potsdam-Mittelmark, FD Zulassungsbehörde, Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 4 Wochen. Nach Sichtung dieser Unterlagen meldet sich eine Sachbearbeiterin bzw. ein Sachbearbeiter telefonisch, per Mail oder postalisch bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung.
Bei Zuteilung der roten Dauerkennzeichen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Grundgebühr
- erstmalige befristete Erteilung 205,00 EUR
- fristgerechte Verlängerung 168,50 EUR
Zusatzgebühren
- Ausstellung eines roten Fahrzeugscheinheftes 12,90 EUR
- Ausstellung eines roten Fahrzeugbuches 3,00 EUR