KfZ - Rote Kennzeichen für Gewerbe (06er)

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Übersicht

Sie benötigen ein Händlerkennzeichen?

An zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt. Rote Kennzeichen dürfen nur für betriebliche Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.

Nach § 41 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt dort einzutragen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Fahrten zu anderen Zwecken oder ein Überlassen an Betriebsfremde ist nicht gestattet.

Für Privatpersonen gibt es nur das Kurzzeitkennzeichen.

  • Identitätsnachweis
  • schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs (bitte Telefonnummer, falls vorhanden auch E-Mail Adresse mit eintragen)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) vom einem Geschäftsführer (juristische Personen) oder des Inhabers (natürliche Person)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 3 Monate); bitte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragen
  • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen

Die vollständigen Unterlagen können Sie persönlich oder per Post bei der Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark, Standort Werder (Havel) abgegeben bzw. zuschicken.

Das rote Kennzeichen müssen Sie zunächst bei der Zulassungsstelle beantragen.
Die Beantragung erfolgt postalisch an Landkreis Potsdam-Mittelmark, FD Zulassungsbehörde, Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 4 Wochen. Nach Sichtung dieser Unterlagen meldet sich eine Sachbearbeiterin bzw. ein Sachbearbeiter telefonisch, per Mail oder postalisch bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung.

Bei Zuteilung der roten Dauerkennzeichen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.

Grundgebühr

  • erstmalige befristete Erteilung 205,00 EUR
  • fristgerechte Verlängerung 168,50 EUR

Zusatzgebühren

  • Ausstellung eines roten Fahrzeugscheinheftes 12,90 EUR
  • Ausstellung eines roten Fahrzeugbuches 3,00 EUR
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