KfZ - Kurzzeitkennzeichen

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Übersicht

Sie wollen ein Kurzkennzeichen für ein abgemeldetes Kfz nutzen, um eine Überführung, Probefahrt oder Hauptuntersuchung zu realisieren?

Der Antrag ist bei der Behörde des Wohnorts im Sinne des Bundesmeldegesetzes oder bei der Behörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, zu stellen. Besteht im Inland kein Wohnsitz so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. Die empfangsbevollmächtigte Person muss persönlich zur Antragsstellung erscheinen. Der Personalauswies oder der Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung von der empfangsbevollmächtigten Person ist im Original vorzulegen.  

Das Kennzeichen ist ab Tag der Beantragung bis zu 6 Tage gültig.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung

  • Identitätsnachweis
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf) für Kurzzeitkennzeichen
  • Bürger aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kopie ZB I und ZB II
  • zur Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für alle anderen Bundesbürger zusätzlich den rechtsgültigen und unterschriebenen Kaufvertrag
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung (nur erforderlich, wenn Halter/in keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.)

Verwaltungsgebühr: 13,70€

Zusatzgebühren

  • Kurzzeitkennzeichen
  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 2,60 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Überführung, Überführungskennzeichen, Kurzzeit,