KfZ - Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung Teil II

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Übersicht

Bei einem Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief) buchen Sie sich umgehend einen Online-Termin bei der Zulassungsbehörde.

Wurde die ZBII gestohlen, dann muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Sofern die Anzeige nicht in deutscher Sprache ausgefertigt ist, muss eine Übersetzung beigefügt werden.

Ist die ZBII verloren oder sonst wie abhanden gekommen, hat der Halter des Fahrzeuges oder derjenige der Angaben über den Verlust machen kann inkl. Vollmacht des Halters, dies persönlich gegenüber der Zulassungsbehörde anzugeben und auf Verlangen durch eine Versicherung an Eides statt zu belegen.

Eine Ersatz ZBII kann erst nach Aufbietung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden. Eine Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges ist daher erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (14 Tage) möglich. Nur bei Diebstahl der ZBII ist es möglich, dass eine von Ihnen beauftragte Person die neue ZBII beantragt. Neben den geforderten Unterlagen sind eine Vollmacht und eigene Ausweispapiere vorzulegen.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung

  • Identitätsnachweis
  • ZB I / Fahrzeugschein
  • gültige HU-Bescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige
  • Eigentumsnachweis (Erbschein, Kaufvertrag, Protokoll über Ersteigerung, notarielle Beurkundung über das Eigentum)
  • notarielle Versicherung an Eides statt, sofern sie nicht vor der Zulassungsbehörde abgegeben werden kann

Eine Ersatz ZBII kann erst nach Aufbietung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden. Eine Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges ist daher erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (14 Tage) möglich. Nur bei Diebstahl der ZBII ist es möglich, dass eine von Ihnen beauftragte Person die neue ZBII beantragt. Neben den geforderten Unterlagen sind eine Vollmacht und eigene Ausweispapiere vorzulegen.

Grundgebühren

  • Aufbietung der ZB II / Fahrzeugbrief 8,70 EUR
  • Veröffentlichung der Aufbietung ZB II / Fahrzeugbrief 5,10 EUR
  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt 30,70 EUR

Zusatzgebühren

  • Zuteilung neuer ZB II 3,80 EUR
  • Ausstellung neuer ZB II 10,20 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
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