KfZ - Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung Teil I

{{ oe.name }}

Rufen Sie uns an
{{ oe.phone }}
Schreiben Sie uns
{{ oe.email }}
{{ oe.postal }} {{ oe.city }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Öffnungszeiten

Übersicht

Bei einem Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein) buchen Sie sich umgehend einen Online-Termin bei der Zulassungsbehörde.

Wurde die ZBI gestohlen, dann muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Sofern die Anzeige nicht in deutscher Sprache ausgefertigt ist, muss eine Übersetzung beigefügt werden.
Ist die ZBI verloren gegangen, hat der Halter des Fahrzeuges oder derjenige der Angaben über den Verlust machen kann inkl. Vollmacht des Halters, dies persönlich gegenüber der Zulassungsbehörde anzugeben und auf Verlangen durch eine Versicherung an Eides statt zu belegen.

Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte eine Bestätigung über die Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I von Ihrer Bank an.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung

  • Identitätsnachweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Bei Finanzierung reicht eine Bestätigung der Bank aus)
  • gültige HU-Bescheinigung
  • ggf. Diebstahlanzeige
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original (nur bei Diebstahl)
  • ggf. notarielle Versicherung an Eides statt, sofern sie nicht vor der Zulassungsbehörde abgegeben wurde

Grundgebühr

  • Ausfertigung ZB I 11,10 EUR
  • Ausfertigung ZB I 10,20 EUR  (bei Betriebserlaubnis)

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR
  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt 30,70 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
  • Versand Bankbrief 5,10 EUR
  • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
  • Ausstellung neuer ZB II 3,80 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EU
Fahrzeugschein, Verlust Fahrzeugschein, Diebstahl Fahrzeugschein, Fahrzeugpapiere