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Übersicht
Jedes Fahrzeug muss eine Fahrgestellnummer vorweisen.
Kurz: FIN
Auch: VIN (Vehicle Indentification Number)
Früher: Fahrgestellnummer, Fabriknummer
Die FIN ist das wichtigste Identifizierungsmerkmal Ihres Fahrzeuges. Sie soll es möglich machen, dass jedes Fahrzeug ohne Hinzuziehung weiterer Daten, für mindestens 30 Jahre über den Hersteller identifiziert werden kann.(Nummer 3. des Anhangs zur Richtlinie 76/114/EWG)
Die FIN darf keinesfalls verändert werden.
Muss ein Teil Ihres Fahrzeuges, das die FIN trägt, z. B. ausgetauscht werden, wenden Sie sich bitte vorher an einen amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle (im Land Brandenburg: DEKRA) und an die Zulassungsbehörde.
Der Antrag auf Erteilung einer Einschlaggenehmigung wird durch die Zulassungsbehörde bewilligt, sofern ein zutreffender Grund durch ein Gutachten von der Technischen Prüfstelle bestätigt wurde.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung