{{ oe.name }}
{{ oe.street }} {{ oe.streetNumber }}
Übersicht
Ihre Finanzierungsbank oder das Autohaus hat Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II zugesandt?
Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechende Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei folgenden Vorgängen zwingend erforderlich:
- An- und Ummeldung auf einen neuen Halter
- Namensänderung
- Kennzeichenänderung
Bei der Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I reicht eine Einverständniserklärung der zuständigen Bank per Mail aus. Diese kann die Bank an dezernat2@potsdam-mittelmark.de zusenden lassen.
- Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
- Versand Bankbrief 5,10 EUR