KfZ - Änderung Technischer Daten

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Übersicht

Sie haben technische Änderungen an Ihrem KFZ vorgenommen, deren Einbau die allgemeine Betriebserlaubnis berührt und/oder ein Gutachten erforderlich gemacht haben?

Sie haben technische Änderungen an Ihrem Kfz vorgenommen, deren Einbau die allgemeine Betriebserlaubnis berührt und/oder ein Gutachten erforderlich gemacht haben?

Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:

  • Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie unter dem Modul Bankbriefauskunft prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.
  • Haben Sie Fragen zu einer Einschlaggenehmigung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) oder zur Beantragung eines Anhängerverzeichnisses rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 033841 910 an.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige HU-Bescheinigung
  • Gutachten nach §§ 19 oder 21 StVZO
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original

Bei Eintragungen von Katalysatoren oder Partikelminderungs-Systemen benötigen Sie zusätzlich:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis des eingebauten technischen Systems
  • Einbaubescheinigung einer autorisierten Kfz-Werkstatt

Bei Eintragung einer Flüssig- oder Erdgasanlage benötigen Sie zusätzlich:

  • Einbaubescheinigung einer autorisierten Kfz-Werkstatt
  • Gassystemeinbauprüfung / Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO
  • ggf. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern eingebautes technisches System nicht der ECE-R 115 entspricht
  • Grundgebühr:11,10 EUR
  • Genehmigung zum Einschlagen der Fahrgestellnummer 10,20 EUR
  • Zusatzkosten:
    • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR
    • Ausstellung neuer ZB II 3,80 EUR
    • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach §21 StVZO 39,50 EUR
    • Ermittlung fehlender Daten zusätzlich 2,50 EUR
    • Feinstaubplakette 5,00 EUR
    • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
    • Versand Bankbrief 5,10
    • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
    • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
KfZ, Auto, Änderung, technische Änderung, 21-Gutachten, Gutachten